DRK Ambulante Pflege

Ambulante Pflege

Sie brauchen Hilfe zu Hause?
Zum Beispiel beim Waschen, Anziehen oder bei der Medikamenteneinnahme?
Das Deutsche Rote Kreuz hilft Ihnen.
Unsere Pflegekräfte kommen zu Ihnen nach Hause.

Kostenlose DRK-Hotline.
Wir beraten Sie gerne.

08000 365 000

Infos für Sie kostenfrei
rund um die Uhr

Ansprechpartner

Frau Martina Mustermann

Tel: 012 34 56 78 0
martina.mustermann(at)kv-musterstadt(dot)de

Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder Behinderung in der eigenen Häuslichkeit so lange wie möglich zu erhalten.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

Ambulante Pflege ist für Menschen, die:

  • krank sind
  • eine Behinderung haben
  • älter sind und Hilfe brauchen
  • nach einem Krankenhausaufenthalt Unterstützung benötigen

Sie brauchen ein Rezept vom Arzt für die Pflege.
 

DRK - App

Alle Rotkreuz-Angebote in meiner Umgebung auf einen Blick

26.000 Mal Lebenshilfe in den unterschiedlichsten Lebenslagen - dies bietet die kostenfreie Rotkreuz-App.

Wobei kann der ambulante Pflege-Dienst unterstützen?

Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:
  • Beim Waschen oder beim Anziehen und Ausziehen.
  • Wenn Sie Tabletten nehmen müssen.
  • Wenn Sie eine Beratung brauchen.
  • Beim Einkaufen und beim Kochen und beim Putzen.
  • Wenn Sie zu Hause andere Probleme haben.

Wo kann ich mehr erfahren?

Wollen Sie mehr dazu wissen? Das Deutsche Rote Kreuz in Ihrer Stadt kann Sie dazu beraten.
Dort erfahren Sie auch die Preise für diese Hilfe.
Dann wird für Sie ein Angebot gemacht.
Darin werden die Leistungen erklärt und auch alle Preise.
Am Ende können Sie sich entscheiden. Bekommen Sie kein Geld von der Pflege-Versicherung?
Dann können Sie die gleiche Hilfe vom Deutschen Roten Kreuz trotzdem bekommen.
Sie können die Hilfe dann selbst bezahlen.
Man sagt auch:
Als Privat-Leistung.
Die Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

    Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
    • Injektionen
    • Verbände
    • Katheter legen und wechseln
    • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
    • Dekubitus-Versorgung
    • Augentropfen  verabreichen
    • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
    • Absaugen
    • Stoma-Versorgung
    • Einläufe
    • Enterale Ernährung über PEG Sonde
    • Parenterale Ernährung über Port

      Verhinderungspflege

      Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
      Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
      Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

      Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

      Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie
      • aus dem Krankenhaus entlassen werden
      • aber noch nicht rehafähig sind
      • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben
      Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
      • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
      • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
      • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI

      Wie geht es weiter?

      Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Ortsnamen in das Suchfeld, siehe oben, ein und gelangen so zu Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort.
       

      Wie geht es weiter?

      Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.

      Bestellformular - Ambulante Pflege

      Die mit einem Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.
      Mit dem Absenden des Formulars bestätige ich, dass ich die Datenschutz-Hinweise zur Kenntnis genommen habe.
      Betreutes Wohnen des DRK

      Das Service-Wohnen des DRK bietet betreutes Wohnen für Senioren.

      DRK - Hausnotruf

      Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.

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